Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist ein niederschwelliges, präventives Angebot der Jugendhilfe und umfasst für Schülerinnen und Schüler eine ganzheitliche, lebensweltbezogene, lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe. Sie setzt sich je nach Art ihrer Konzeption aus Elementen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes und erzieherischen Hilfen zusammen und verbindet sie mit dem pädagogischen Auftrag der Schulen.
Diese spezielle Tätigkeit wird von sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe an den Schulen geleistet.
Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ziel ist es, deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Schule ist ein geeigneter Ort, an dem die Jugendhilfe mit ihrem Leistungsspektrum frühzeitig und nachhaltig auf junge Menschen einwirken und auch Eltern rechtzeitig erreichen kann. Durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal direkt an der Schule wird ein niederschwelliges Hilfeangebot geschaffen.
Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von individuellen und/oder sozialen Schwierigkeiten sowie aufgrund eines Migrationshintergrundes erschwert ist.
Junge Menschen werden bei Bedarf beraten, um Lebensbewältigungsstrategien für den Alltag, Schule, Ausbildung und Beruf zu entwickeln. Der Erwerb von sozialen Kompetenzen und Arbeitstugenden sowie die Befähigung zur Konfliktbewältigung sollen mit Methoden der sozialen Gruppenarbeit sowie durch Angebote von Trainingskursen (z.B. Anti-Aggressions-Training, Streitschlichterprogramme) ermöglicht werden. Die soziale Integration wird gezielt durch Kontakte im Gemeinwesen (z.B. zu Vereinen) angebahnt und unterstützt.
Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte werden bei Bedarf beraten mit dem Ziel, die Lösung innerfamiliärer Probleme und solcher des sozialen Umfeldes zu ermöglichen. Bei gravierenden familiären oder erzieherischen Problemen kann unter Regie des Jugendamts auch die Vermittlung anderer Leistungen der Jugendhilfe angezeigt sein. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte sollen zu einer intensiven Zusammenarbeit mit der Schule und ggf. anderen Einrichtungen der Jugendhilfe motiviert und bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-) Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen unterstützt werden.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist insbesondere mit den Sozialen Diensten des Jugendamts, den Erziehungsberatungsstellen, den schulischen Beratungsdiensten, den Suchtberatungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Arbeitsamt, sowie mit Kindertageseinrichtungen und der offenen und verbandlichen Jugendarbeit zu vernetzen und zu koordinieren. Die strukturelle Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz ist aufzubauen.