Unterschiede Schule – Jugendhilfe/Jugendarbeit
- Grundsätzlich unterschiedliche Aufträge, Verbindlichkeit, Aufgabenschwerpunkte
und Arbeitsweisen. - Unterschiedliche Fachkompetenz von Lehrer/innen und Sozialarbeiter/innen.
- Unterschiedliche Größenordnungen.
Daher muss man auch zwischen den Begriffen „Jugendsozialarbeit an Schulen“ und „Schulsozialarbeit“ unterscheiden, da Schulsozialarbeit an die Schule (Kultusministerium) und nicht an die Jugendhilfe angegliedert ist.
Wer bietet Jugendsozialarbeit an Schulen an?
- Örtliches Jugendamt in Zusammenarbeit mit Sachaufwandsträger Gemeinde
- Freie Träger der Jugendhilfe
- Im Einzelfall auch kreisangehörige Gemeinden allein
Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
Gründe und Motive für eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
- Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
- Schulen erreichen alle jungen Menschen
- es werden jugendliche Interessen und Problemlagen frühzeitig sichtbar
- Prävention
- Hilfen und Orientierungen erzielen größere Wirkungen, je frühzeitiger sie ansetzen
- Synergieaspekt
- Eine verstärkte Kooperation von Jugendhilfe und Schule bietet organisatorisch und pädagogisch die Chance zur Steigerung von Effizienz und Effektivität.
- Gesetzlicher Auftrag
- Das KJHG verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, wozu Schulen und Schulverwaltungen zählen.
Vorteile für die Schule |
Vorteile für die Jugendhilfe/-arbeit |
+ Schule wird einmal anders erlebt + Sozialer Kontakt von Schüler/innen wird mehr berücksichtigt |
+ alle jungen Menschen können erreicht werden + Veranstaltungen an der Schule genießen bei den Eltern Anerkennung und Legitimation |