Jugendsozialarbeit an Schulen

im Landkreis Landshut

Tel. 0871/408-4774 | martha.richter@landkreis-landshut.de

  • Zwei Berufsstände, unterschiedliche Ziele, Sichtweisen, Methoden
  • Jugendsozialarbeit an Schulen als soziale Feuerwehr
  • Jugendsozialarbeit an Schulen wird als „Störungsbereinigungsinstanz“ bezüglich des Regelunterrichts verstanden (Abschieben von Problemen)
  • das „System Schule“ bewegt sich selbst nicht/zu wenig weiter durch Wegnahme des Leidensdrucks
  • Konkurrenz („guter Sozialpädagoge/-in – beurteilender Lehrer/-in“)
  • Jugendsozialarbeit an Schulen zur Kompensation elterlicher Erziehungsleistungen
  • „zwischen den Stühlen“ der Jugendhilfe und Schule
  • formale Klärungen / Zuständigkeiten / fachliche Einbindung / Finanzierung
  • ein/e Jugendsozialarbeiter/in an Schulen gegen(über) einem großen Lehrerkollegium


Es wurden gemeinsam Kooperationsvereinbarungen entwickelt, mit welchem zumindest einige Probleme gemindert werden sollen:

  • Träger der Jugendhilfe hat die Fach- und Dienstaufsicht
  • Schulleitung trägt pädagogische Gesamtverantwortung für die Schule
  • Angebote der Jugendhilfe ergänzen schulische Erziehungsarbeit
  • Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt
  • Gegenseitige Akzeptanz der Möglichkeiten und Grenzen
  • Festlegung des Aufgabenbereichs der Jugendsozialarbeit (JaS)
  • Kooperation zwischen Jugendhilfe-Träger und Schule:
    z.B. Dienstzeiten, Öffentlichkeitsarbeit
  • Kooperation zwischen Fachkraft und Schule:
    z.B. regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung
  • Kooperation zwischen Fachkraft und Jugendhilfe:
    z.B. Einbindung in das Fachteam der Sozialen Dienste des Jugendamtes
  • Übergreifende Aufgaben, z.B. Projektbeirat, Austausch auf fachlicher und politischer Ebene

Mehr Informationen zur Jugendsozialarbeit an Schulen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

https://www.stmas.bayern.de/jugendsozialarbeit/jas/index.php

 

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