- Zwei Berufsstände, unterschiedliche Ziele, Sichtweisen, Methoden
- Jugendsozialarbeit an Schulen als soziale Feuerwehr
- Jugendsozialarbeit an Schulen wird als „Störungsbereinigungsinstanz“ bezüglich des Regelunterrichts verstanden (Abschieben von Problemen)
- das „System Schule“ bewegt sich selbst nicht/zu wenig weiter durch Wegnahme des Leidensdrucks
- Konkurrenz („guter Sozialpädagoge/-in – beurteilender Lehrer/-in“)
- Jugendsozialarbeit an Schulen zur Kompensation elterlicher Erziehungsleistungen
- „zwischen den Stühlen“ der Jugendhilfe und Schule
- formale Klärungen / Zuständigkeiten / fachliche Einbindung / Finanzierung
- ein/e Jugendsozialarbeiter/in an Schulen gegen(über) einem großen Lehrerkollegium
Es wurden gemeinsam Kooperationsvereinbarungen entwickelt, mit welchem zumindest einige Probleme gemindert werden sollen:
- Träger der Jugendhilfe hat die Fach- und Dienstaufsicht
- Schulleitung trägt pädagogische Gesamtverantwortung für die Schule
- Angebote der Jugendhilfe ergänzen schulische Erziehungsarbeit
- Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt
- Gegenseitige Akzeptanz der Möglichkeiten und Grenzen
- Festlegung des Aufgabenbereichs der Jugendsozialarbeit (JaS)
- Kooperation zwischen Jugendhilfe-Träger und Schule:
z.B. Dienstzeiten, Öffentlichkeitsarbeit - Kooperation zwischen Fachkraft und Schule:
z.B. regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung - Kooperation zwischen Fachkraft und Jugendhilfe:
z.B. Einbindung in das Fachteam der Sozialen Dienste des Jugendamtes - Übergreifende Aufgaben, z.B. Projektbeirat, Austausch auf fachlicher und politischer Ebene